© Vogel
Gut zu wissen!
Unsere Leistungen zur medizinischen Fußpflege und podologischen Fußbehandlung sind für alle Krankenkassen zugelassen.
Nicht nur Patienten mit diabetischem Fußsyndrom können sich von ihrem Arzt eine Verordnung zur medizinischen Fußpflege ausstellen lassen. Mittlerweile wurde die Verordnungsfähigkeit auf Patienten mit vergleichbaren Hautschädigungen wie dem Querschnittsyndrom oder ähnlich gelagerten Sensibilitätsstörungen ausgeweitet. *
Eine Abrechnung per Rezept ist möglich. Sie können sich von Ihrem Arzt eine Verordnung ausstellen lassen.
Wir beraten Sie gerne!